Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Meine Kanzlei setzt sich außergerichtlich und gerichtlich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie für die Abwehr der gegen Sie erhobenen Forderungen ein. Bereits außergerichtlich kann in bestimmten Fällen vom Gegner die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsgebühr meiner Kanzlei verlangt werden; bspw. wenn sich der Schuldner bereits im Verzug befindet oder der Schuldner Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. So können Sie z.B. bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall sofort (ohne zuvor selbst Schriftverkehr mit dem Gegner führen zu müssen) eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung Ihrer Schadensersatzforderungen beauftragen - die gegnerische Versicherung ist zum Ersatz der hiesigen Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet.
Erstellung von Verträgen und Gutachten
Ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Vertrag dient dazu, Ihre Interessen abzusichern und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gerne zeige ich Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf, begleite oder vertrete Sie bei Vertragsverhandlungen. Ein Rechtsgutachten hilft Ihnen, Ihre Rechtsposition anwaltlich zu untermauern; Sie können dies bei Ihrem Gegenüber als Argumentationshilfe einsetzen.
Forderungsbeitreibung/Inkasso
Sie haben Außenstände? Meine Kanzlei kümmert sich um die Forderungsbeitreibung. Befindet sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug, so ist der Schuldner dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren meiner Kanzlei zu erstatten. Die Forderungsbeitreibung umfasst die außergerichtliche Zahlungsaufforderung, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie die Durchführung der Zwangsvollstreckung.