Wohnungseigentum

 

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Das Wohnungseigentum wird begründet durch Vertrag der Miteigentümer oder durch die Teilungserklärung des Alleineigentümers eines Gebäudes. Ohne Begründung von Wohnungseigentum kann eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nicht isoliert verkauft werden, sondern nur das Haus im Ganzen.